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Abgrenzung zum Arzneimittelbereich

Inkontinenzhilfen der Produktgruppe 15 werden vom Arzt verordnet, wobei die Verordnung mit Hinweis auf das Budget hin und wieder verweigert wird. Die Sorge um das Budget ist jedoch unberechtigt, denn Inkontinenzhilfen sind Hilfsmittel und fließen nach § 84 SGB V nicht in das Arzneimittelbudget des Arztes ein.

Allerdings soll die Notwendigkeit der Hilfsmittelverordnung in regelmäßigen Abständen vom behandelnden Arzt, ggf. vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen überprüft werden.

Hinweis: Für Hilfsmittel gibt es keine Budgetierung und keine Richtgrößen!

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