Erstattung von Inkontinenzhilfen (Festbeträge, Eigenanteile)
Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten dem Versicherten entweder den Vertrags- oder Festbetragspreis (Festbeträge = Höchstbeträge, die durch die Krankenkassen erstattet werden) für das erforderliche Hilfsmittel. Aufbauend auf der Einordnung ins Hilfsmittelverzeichnis bestehen für aufsaugende Inkontinenzhilfen seit dem 1. Januar 2005 bundesweit einheitliche Festbeträge, für ableitende Inkontinenzhilfen seit dem 1. Januar 2007.
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Informationen zur gesetzlichen Zuzahlungsregelung finden Sie hier .



