Zum Menü springen Zum Inhalt springen Zum Kontaktmenü springen
Drucken

Erstattung von Inkontinenzhilfen (Festbeträge, Eigenanteile)

Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten dem Versicherten entweder den Vertrags- oder Festbetragspreis (Festbeträge = Höchstbeträge, die durch die Krankenkassen erstattet werden) für das erforderliche Hilfsmittel. Aufbauend auf der Einordnung ins Hilfsmittelverzeichnis bestehen für aufsaugende Inkontinenzhilfen seit dem 1. Januar 2005 bundesweit einheitliche Festbeträge, für ableitende Inkontinenzhilfen seit dem 1. Januar 2007.

Bei PharmaCare erhalten Sie Einmalkathetersysteme, Urinalkondome, Auffangbeutel und Dauerkatheter aller Hersteller ohne wirtschaftliche Aufzahlung (Eigenbeteiligung). Auch im Bereich aufsaugende Produkte bieten wir Ihnen ein umfangreiches Sortiment an Qualitätsprodukten ohne Eigenbeteiligung.

Informationen zur gesetzlichen Zuzahlungsregelung finden Sie hier .

PharmaCare GmbH - Raiffeisenallee 16 - 82041 Oberhaching
Tel.: 0800 - 74 222 73 (gebührenfrei) - Fax: 089 - 219 66 88 76 - E-Mail: kontakt@pharmacare.de
Haben Sie Fragen?
Unter der kostenfreien Servicenummer
0800 - 74 222 73
sind wir gerne für Sie da.

Unsere Beratungshotline zum Thema auf­sau­gen­de Inkontinenzhilfen für AOK-Bayern Versicherte

Unter der kostenfreien Servicenummer
0800 - 74 222 74

sind wir gerne für Sie da.
Kinder-
Informationsbroschüre

Eine Anleitung für Kinder zur Selbstkatheterisierung mit Susi & Max.

Broschüre anfordern
Immer informiert ...
Abonnieren Sie jetzt den PharmaCare Newsletter.

Newsletter abonnieren
einfach bestellen ...
Online Formular für Ihre Verbrauchs-Hilfsmittel.

Bestellformular aufrufen
 
rehaKIND
SOMA e.V.