Pflegehilfsmittelpauschale
Bei Vorliegen einer Pflegestufe haben Sie die Möglichkeit, zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bis zu einem Betrag von 31 Euro monatlich zu beziehen (bei Beihilfeberechtigung bis maximal 15,50 Euro monatlich). Die Abrechnung erfolgt durch uns bei Ihrer Pflegekasse. Was der Gesetzgeber sagt, welche Produkte Sie bei uns erhalten und wie Sie am besten vorgehen, haben wir nachfolgend für Sie zusammengefasst. Außerdem können Sie hier das Antragsformular herunterladen und ausdrucken!



