Rezepterstellung
Bei der Verordnung von Hilfsmitteln existieren in Deutschland eine Vielzahl unterschiedlicher Regeln. Folgende Angaben sollten jedoch immer auf einem Rezept vermerkt sein:
- Angabe der Diagnose bzw. des Verordnungsgrundes wie z. B.
- Harn- und/oder Stuhlinkontinenz: Behandlung einer Krankheit, z. B. Dekubitus/Dermatosen
- Harn- und/oder Stuhlinkontinenz: zur Prävention von Hauterkrankungen bei Dekubitus
- Harn- und/oder Stuhlinkontinenz: Ermöglichung der Teilnahme am gesellschaftl. Leben
- 10-stellige Hilfsmittelnummer / namentliche Verordnung eines Produktes* oder die Verordnung bis zur 7. Stelle der Hilfsmittelnummer (z.B. 15.25.01.6)
- Größe des Inkontinenzhilfsmittels
- Dauer der Verordnung
- voraussichtlicher Verbrauch pro Monat und Gesamtstückzahl
Hilfsmittel werden auf einem separaten Rezept verordnet. Die Kennzeichnung als Hilfsmittel muss vom Verordner angekreuzt werden.
Verordnung bis zur 7. Stelle der Hilfsmittelnummer (z.B. 15.25.01.6) ist ausreichend – die namentliche Verordnung eines Produktes ist im Einzelfall auch möglich Für eine reibungslose Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse ist es sinnvoll, dass die genaue Größe, Stückzahl und der Versorgungszeitraum für das benötigte Produkt auf dem Rezept vermerkt sind. Dies vereinfacht den Erwerb des Inkontinenzproduktes.
*ein seit Jahren akzeptiertes Verfahren von den Krankenkassen



