
Bei Medikamenten ist das E-Rezept Alltag. Inkontinenzprodukte, Katheter oder Stomaversorgung verordnet Ihre Ärztin oder Ihr Arzt dagegen weiter auf Papier. Hier lesen Sie, welche Termine gelten, was geplant ist und was das für Ihr Rezept bedeutet.
Das Wichtigste in Kürze
- Für Hilfsmittel ist das Papierrezept weiterhin der Normalfall. Sie müssen nichts umstellen.
- Nach geltendem Recht müssen Ärztinnen und Ärzte Hilfsmittel ab dem 1. Juli 2027 elektronisch verordnen (§ 360 Absatz 7 SGB V).
- Die Bundesregierung will diesen Termin auf den 1. Juli 2030 verschieben. So steht es im Gesetzentwurf, den das Kabinett am 15. Juli 2026 beschlossen hat – Gesetz ist das noch nicht.
- Auch beim E-Rezept wählen Sie selbst, wo Sie es einlösen. Eine App brauchen Sie nicht: Die Zugangsdaten gibt es auf Wunsch als Ausdruck.
- Sieben Krankenkassen testen die elektronische Hilfsmittelverordnung bereits, bisher für Produkte wie Bandagen, Einlagen oder Kompressionsstrümpfe.
Wo das E-Rezept schon Pflicht ist
Verschreibungspflichtige Medikamente werden seit dem 1. Januar 2024 elektronisch verordnet. In der Apotheke lösen Sie ein solches Rezept mit Ihrer Gesundheitskarte ein, über die E-Rezept-App, per CardLink in einer Apotheken-App oder mit einem Papierausdruck aus der Praxis. Für Hilfsmittel hat der Gesetzgeber spätere Termine festgelegt.
Was das Gesetz heute für Hilfsmittel vorsieht
Die Termine stehen in § 360 SGB V. Für Hilfsmittel heißt es dort:
„Ab dem 1. Juli 2027 sind die in Absatz 2 Satz 1 genannten Leistungserbringer sowie die in Absatz 4 Satz 1 genannten Psychotherapeuten verpflichtet, Verordnungen von Hilfsmitteln […] elektronisch auszustellen …“
§ 360 Absatz 7 Satz 2 SGB V
- Gemeint sind vor allem Ärztinnen und Ärzte in Praxen und Kliniken. Ab demselben Tag müssen Sanitätshäuser und Homecare-Versorger auch auf Grundlage einer elektronischen Verordnung liefern.
- An die Telematikinfrastruktur, das gesicherte Datennetz des Gesundheitswesens, müssen sich Hilfsmittelerbringer bis zum 1. Oktober 2027 anschließen (§ 360 Absatz 8 SGB V).
- Klappt die elektronische Verordnung im Einzelfall aus technischen Gründen nicht, gilt die Pflicht nicht – dann kommt das Rezept auf Papier.
- Das Bundesgesundheitsministerium darf die Termine per Rechtsverordnung verlängern (§ 360 Absatz 15 SGB V).
Was die Bundesregierung plant
Am 15. Juli 2026 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen beschlossen, kurz GeDIG. Er verschiebt mehrere E-Rezept-Termine, auch den für Hilfsmittel:
| Pflicht | Geltendes Recht | Kabinettsentwurf |
|---|---|---|
| Ärztinnen und Ärzte verordnen Hilfsmittel elektronisch | ab 1. Juli 2027 | ab 1. Juli 2030 |
| Hilfsmittelerbringer versorgen auf Grundlage des E-Rezepts | ab 1. Juli 2027 | ab 1. Juli 2030 |
| Hilfsmittelerbringer schließen sich an die Telematikinfrastruktur an | bis 1. Oktober 2027 | unverändert bis 1. Oktober 2027 |
Beschlossen ist die Verschiebung noch nicht. Das Gesetzgebungsverfahren läuft; bis ein Gesetz verkündet ist, bleibt es beim 1. Juli 2027. Lesen Sie eine Jahreszahl, lohnt deshalb die Frage, ob sie aus dem geltenden Gesetz oder aus dem Entwurf stammt.
Sieben Kassen testen schon
Im Verbund „eGesundheit Deutschland“ erproben AOK Bayern, BARMER, BIG direkt gesund, DAK-Gesundheit, Hanseatische Krankenkasse, IKK classic und Techniker Krankenkasse seit Herbst 2024 die elektronische Hilfsmittelverordnung. Nach Angaben der TK vom 31. August 2026 haben sich bundesweit mehr als 175.000 Versicherte angemeldet. Eingelöst wird die Verordnung per Klick in der App der Kasse im Sanitätshaus. Getestet werden etwa Bandagen, Schuheinlagen, Diabetes-Sensoren, Inhalationsgeräte und Kompressionsstrümpfe – als Erprobung, nicht als Regelbetrieb.
Was sich für Sie ändert – und was nicht
- Ihr Papierrezept gilt. Reichen Sie es wie gewohnt ein. Wie es danach weitergeht, erklärt der Beitrag Inkontinenzhilfsmittel auf Rezept.
- Sie wählen den Versorger. Arztpraxen und Krankenkassen dürfen Sie nicht zu einem bestimmten Anbieter lenken. Das gilt ausdrücklich auch für elektronische Verordnungen (§ 33 Absatz 6 Satz 3 SGB V).
- Eine App ist keine Pflicht. Sie können wählen, ob Sie die Zugangsdaten zu Ihrer Verordnung als Ausdruck auf Papier oder elektronisch bekommen. Das Gesetz sieht diese Wahl auch für Hilfsmittelverordnungen vor (§ 360 Absatz 9 SGB V).
- Zuzahlung und Genehmigung richten sich nach denselben Regeln, egal ob die Verordnung auf Papier oder elektronisch kommt. Was Sie zuzahlen, erklärt der Beitrag Zuzahlung ab 2027.
Was Versorger vorbereiten
Um elektronische Verordnungen empfangen und abrechnen zu können, brauchen Sanitätshäuser und Homecare-Versorger den Anschluss an die Telematikinfrastruktur. Den Zugang erhalten Betriebe über eine Institutionskarte, die SMC-B. Einen persönlichen elektronischen Heilberufsausweis brauchen Hilfsmittelerbringer nach Angaben der gematik, der Gesellschaft für Telematik, in der Regel nicht. Ein Startdatum für die elektronische Hilfsmittelverordnung nennt die gematik auf ihrer Seite für diese Berufsgruppe nicht.
Häufige Fragen
Bekomme ich schon heute ein E-Rezept für Inkontinenz- oder Stomaprodukte?
In aller Regel nicht. Im Test der sieben Kassen nennt die TK Produkte wie Bandagen, Einlagen oder Kompressionsstrümpfe; Inkontinenz-, Katheter- und Stomaprodukte werden dort nicht genannt. Ihr Rezept kommt also weiter auf Papier.
Brauche ich für das E-Rezept ein Smartphone?
Nein. Sie können sich die Zugangsdaten zu Ihrer Verordnung auf Papier ausdrucken lassen (§ 360 Absatz 9 SGB V). Bei Medikamenten genügt außerdem Ihre Gesundheitskarte, mit der die Apotheke das Rezept abruft.
Was passiert, wenn die Technik ausfällt?
Dann darf die Praxis auf Papier verordnen. Die Pflicht zur elektronischen Verordnung gilt nicht, wenn sie im Einzelfall aus technischen Gründen nicht möglich ist (§ 360 Absatz 7 SGB V).
Steht fest, dass das E-Rezept für Hilfsmittel erst 2030 kommt?
Nein. Der Termin 1. Juli 2030 steht im Kabinettsentwurf, über den das Parlament noch entscheidet. Bis dahin gilt der 1. Juli 2027 – es sei denn, das Ministerium verlängert die Frist per Rechtsverordnung.
So unterstützt Sie PharmaCare
Solange Hilfsmittel auf Papier verordnet werden, schicken Sie uns das Original an PharmaCare GmbH, Raiffeisenallee 16, 82041 Oberhaching – am einfachsten mit dem kostenlosen Freiumschlag aus unseren Downloads. Vorab können Sie uns ein Foto des Rezepts per WhatsApp oder Signal senden.
Wir klären die Genehmigung mit Ihrer Krankenkasse, beraten Sie zu passenden Produkten, liefern diskret nach Hause und rechnen direkt mit Ihrer Kasse ab. Unser qualifiziertes Fachpersonal erreichen Sie Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr gebührenfrei.
0800 74 222 73WhatsAppSignalQuellen
- § 360 SGB V – elektronische Verordnungen und § 33 SGB V – Hilfsmittel, Bundesministerium der Justiz
- E-Rezept, Bundesministerium für Gesundheit
- Entwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen, Kabinettsfassung (Artikel 1 Nummer 76), Verfahrensstand und Pressemitteilung vom 15. Juli 2026, Bundesministerium für Gesundheit
- Hilfsmittelerbringende und die Telematikinfrastruktur, gematik
- E-Rezept für Hilfsmittel, Techniker Krankenkasse, 31. August 2026
Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine ärztliche Beratung und keine Rechtsberatung. Über Ihren Anspruch entscheidet Ihre Kranken- oder Pflegekasse. Der Text wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz erstellt; alle Angaben wurden anhand der genannten Quellen geprüft. Stand: 24. September 2026.