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Pflegepaket: bis zu 42 Euro im Monat für Pflegehilfsmittel

Symbolbild: Pflegehilfsmittel zum Verbrauch auf einem Tisch: blaue Einmalhandschuhe, Händedesinfektion, Flächendesinfektion, gefaltete Bettschutzeinlagen, Einmalschürzen, Mundschutz und Fingerlinge
Symbolbild, mit künstlicher Intelligenz erzeugt.

Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen: Wer zu Hause gepflegt wird, bekommt solche Produkte jeden Monat auf Kosten der Pflegekasse. Was dazugehört, wer Anspruch hat und wie Sie Ihr Paket bekommen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zahlt die Pflegekasse bis zu 42 Euro im Monat (§ 40 Absatz 2 SGB XI).
  • Anspruch haben Menschen mit Pflegegrad – Pflegegrad 1 genügt –, die zu Hause von Angehörigen oder anderen privaten Pflegepersonen gepflegt werden.
  • Sie brauchen kein Rezept und zahlen nichts zu. Nötig ist ein Antrag bei der Pflegekasse.
  • Was über 42 Euro hinausgeht, zahlen Sie selbst. Wird der Betrag nicht ausgeschöpft, zahlt die Kasse den Rest nicht aus.
  • Ein Gesetzentwurf, den die Bundesregierung am 30. September 2026 beschlossen hat, will den eigenen Anspruch zum 1. Januar 2027 abschaffen. Bundestag und Bundesrat haben noch nicht entschieden.

Was ist ein Pflegepaket?

Das Wort steht nicht im Gesetz. Gemeint ist eine regelmäßige Lieferung von Pflegehilfsmitteln, die zum Verbrauch bestimmt sind: Produkte, die aus hygienischen Gründen oder wegen ihres Materials in der Regel nur einmal benutzt werden. Technische Pflegehilfsmittel wie ein Pflegebett oder ein Hausnotruf sind etwas anderes; für sie gelten eigene Regeln.

Diese Produkte gehören dazu

Was die Pflegekasse bezahlt, legt das Pflegehilfsmittelverzeichnis in der Produktgruppe 54 fest, zuletzt fortgeschrieben am 19. März 2025:

  • saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch
  • Einmalhandschuhe und Fingerlinge
  • medizinische Gesichtsmasken und FFP2-Masken
  • Schutzschürzen, zum einmaligen oder mehrfachen Gebrauch
  • Schutzservietten zum Einmalgebrauch
  • Desinfektionsmittel für Hände und Flächen

Was davon in Ihr Paket kommt, entscheiden Sie – je nachdem, was Sie bei der Pflege brauchen.

Diese Produkte gehören nicht dazu

Vorlagen, Pants und andere Inkontinenzprodukte sind Hilfsmittel der Krankenkasse; sie gibt es mit ärztlicher Verordnung (mehr im Beitrag Inkontinenzhilfsmittel auf Rezept). Auch waschbare Bettschutzeinlagen fallen nicht unter den Monatsbetrag: Sie werden getrennt beantragt, und Erwachsene zahlen zehn Prozent zu, höchstens 25 Euro je Hilfsmittel (§ 40 Absatz 3 SGB XI).

Wer Anspruch hat

Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad; schon Pflegegrad 1 genügt (§ 28a SGB XI). Außerdem müssen Sie zu Hause gepflegt werden – der Anspruch gehört im Gesetz zu den Leistungen bei häuslicher Pflege.

Die Produkte sind für private Pflegepersonen gedacht, etwa Partnerin, Sohn oder Nachbarn. Nach dem Vertrag des GKV-Spitzenverbands mit den Versorgern dürfen weder Pflegedienste noch Einrichtungen der Tagespflege sie verwenden. Das Paket kommt zusätzlich zu Pflegegeld oder Pflegesachleistung: Das Gesetz führt die Pflegehilfsmittel als eigene Leistung (§ 28 Absatz 1 SGB XI), verrechnet wird nichts.

Privat Versicherte haben Anspruch auf gleichwertige Leistungen; die private Pflegeversicherung erstattet die Kosten (§ 23 SGB XI). Gesetzlich Versicherte mit Anspruch auf Beihilfe erhalten die Leistungen der Pflegekasse zur Hälfte (§ 28 Absatz 2 SGB XI), hier also bis zu 21 Euro im Monat.

Was das Gesetz regelt

„Die Aufwendungen der Pflegekassen für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel dürfen monatlich den Betrag von 42 Euro nicht übersteigen.“

§ 40 Absatz 2 Satz 1 SGB XI

Die 42 Euro gelten seit dem 1. Januar 2025; bis Ende 2024 waren es 40 Euro. Eine Zuzahlung fällt nicht an, denn das Gesetz nimmt diese Produkte ausdrücklich von der Zuzahlung für Pflegehilfsmittel aus (§ 40 Absatz 3 SGB XI).

Die Grenze gilt für jeden Kalendermonat. Kosten darüber tragen Sie selbst, nicht genutzte Beträge werden nicht ausgezahlt. Statt einer Lieferung ist auch eine Kostenerstattung möglich (§ 40 Absatz 2 SGB XI); wie das abläuft, klären Sie am besten vorab mit Ihrer Pflegekasse.

So kommen Sie an Ihr Paket

  1. Pflegegrad klären: Ohne anerkannten Pflegegrad geht es nicht. Wie der Antrag läuft, lesen Sie im Beitrag Pflegegrad beantragen.
  2. Versorger wählen: Sie können jeden Versorger wählen, der einen Vertrag mit Ihrer Pflegekasse hat (§ 40 Absatz 1 SGB XI in Verbindung mit § 33 Absatz 6 SGB V). Vor dem ersten Antrag muss er Sie persönlich beraten, welche Produkte für Sie sinnvoll sind.
  3. Antrag unterschreiben: Mit einem Formular beantragen Sie die Kostenübernahme bei der Pflegekasse. Sie muss innerhalb von drei Wochen entscheiden. Nennt sie Ihnen bis dahin keinen hinreichenden Grund für eine Verzögerung, gilt der Antrag als genehmigt (§ 40 Absatz 7 SGB XI).
  4. Lieferung erhalten: Geliefert wird grundsätzlich monatlich zu Ihnen nach Hause; eine Lieferung für bis zu drei Monate lässt sich vereinbaren. Abgerechnet wird direkt zwischen Versorger und Pflegekasse.

Wechseln Sie den Versorger, stellt der neue einen eigenen Antrag bei der Pflegekasse. Die 42 Euro gibt es auch dann nur einmal im Monat.

Was ab 2027 geplant ist

Am 30. September 2026 hat die Bundesregierung den Entwurf eines Pflegeneuordnungsgesetzes beschlossen. Danach soll der eigene Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zum 1. Januar 2027 entfallen. Die Produkte sollen dann aus neuen Budgets bezahlt werden, die der Entwurf nur für die Pflegegrade 2 bis 5 vorsieht. Bundestag und Bundesrat haben noch nicht entschieden – bis zu einer Änderung gilt die 42-Euro-Regel. Mehr im Beitrag zur geplanten Pflegereform. Was das für Pflegegrad 1 bedeutet, erklärt der Beitrag Pflegegrad 1 ab 2027.

Häufige Fragen

Brauche ich ein Rezept?

Nein. Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ist keine ärztliche Verordnung nötig. Es genügen der anerkannte Pflegegrad und der Antrag bei der Pflegekasse.

Darf der Pflegedienst die Handschuhe aus dem Paket nutzen?

Nein. Die Produkte sind für die Pflege durch Angehörige und andere private Pflegepersonen bestimmt. Pflegedienste und Tagespflege dürfen sie nach dem Vertrag mit den Versorgern nicht verwenden, und an einen Pflegedienst wird auch nicht geliefert.

Kann ich den Versorger wechseln?

Ja. Sie können jeden Versorger wählen, der mit Ihrer Pflegekasse einen Vertrag hat. Der neue Versorger stellt dann einen neuen Antrag auf Kostenübernahme.

Gilt das auch für privat Versicherte?

Ja. Die private Pflegeversicherung muss Leistungen vorsehen, die denen der gesetzlichen gleichwertig sind; sie erstattet die Kosten (§ 23 SGB XI).

So unterstützt Sie PharmaCare

PharmaCare liefert Pflegehilfsmittel zum Verbrauch in monatlichen Paketen; die Pflegekasse übernimmt die Kosten bis 42 Euro im Monat. Den Antrag auf Kostenübernahme – und den Antrag, wenn Sie den Versorger wechseln möchten – finden Sie unter Downloads. Auch privat Versicherte versorgen wir.

Zu Inhalt und Menge Ihres Pakets berät Sie unser qualifiziertes Fachpersonal Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr, gebührenfrei unter 0800 74 222 73 oder per WhatsApp und Signal. Mehr zu unseren Paketen: Pflegehilfsmittel.

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Quellen

Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine ärztliche Beratung und keine Rechtsberatung. Über Ihren Anspruch entscheidet Ihre Kranken- oder Pflegekasse. Der Text wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz erstellt; alle Angaben wurden anhand der genannten Quellen geprüft. Stand: 1. Oktober 2026.