
Homecare heißt: Sie bekommen Ihre Hilfsmittel, Verbandmittel oder Ihre medizinische Ernährung zu Hause – mit Beratung, Einweisung und regelmäßigem Nachschub. Was dazugehört, wer zahlt und wie es abläuft.
Das Wichtigste in Kürze
- Homecare ist die Versorgung zu Hause oder im Pflegeheim mit medizinischen Hilfsmitteln, Verbandmitteln und medizinischer Ernährung – samt Beratung durch Fachkräfte.
- Homecare ist keine Pflege: Ein Pflegedienst pflegt, ein Homecare-Versorger berät, versorgt und liefert. Beides ergänzt sich.
- Die Kosten trägt in der Regel die Krankenkasse, bei Pflegehilfsmitteln die Pflegekasse. Erwachsene zahlen meist eine gesetzliche Zuzahlung.
- Sie können jeden Versorger wählen, der einen Vertrag mit Ihrer Krankenkasse hat.
- Den Anfang macht meist ein Rezept – von der Hausarztpraxis oder vom Krankenhaus bei der Entlassung.
Was ist Homecare?
Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) beschreibt Homecare als „die Versorgung von Patientinnen und Patienten zu Hause und in Pflege- oder Altenheimen mit medizinischen Hilfsmitteln, Verbandmitteln, medizinischer Ernährung sowie den dazugehörigen Dienstleistungen durch spezialisierte Fachkräfte“.
Gemeint sind Menschen, die über längere Zeit auf solche Produkte angewiesen sind – etwa bei einer chronischen Erkrankung oder einer körperlichen Einschränkung, in jedem Alter. Oft beginnt Homecare auch nach einem Krankenhausaufenthalt, manchmal nur für einige Wochen.
Was gehört dazu?
Homecare-Versorger arbeiten in unterschiedlichen Bereichen. Typisch sind zum Beispiel:
- Katheter und Kondomurinale sowie aufsaugende Inkontinenzprodukte
- Stomaversorgung und Darmmanagement
- Wundversorgung
- Trink- und Sondennahrung, außerdem Infusionstherapien
- Beatmung und Sauerstoff sowie Mobilitätshilfsmittel
Zur Versorgung gehören nicht nur die Produkte: Die Fachkräfte beraten bei der Auswahl, zeigen, wie ein Produkt angewendet wird, und sprechen sich mit Ärztin oder Arzt, Angehörigen und Pflegedienst ab. Nicht jeder Versorger deckt alle Bereiche ab.
Homecare oder Pflegedienst – was ist der Unterschied?
Häusliche Krankenpflege leisten Pflegedienste: Sie übernehmen Grund- und Behandlungspflege, etwa Verbandswechsel oder Medikamentengabe (§ 37 SGB V). Ein Homecare-Versorger pflegt nicht, sondern sorgt dafür, dass die richtigen Produkte da sind und richtig angewendet werden. Viele Menschen haben beides – der Pflegedienst wechselt zum Beispiel den Verband, der Homecare-Versorger liefert die passenden Wundauflagen.
Wer bezahlt Homecare?
- Hilfsmittel wie Katheter, Stomabeutel oder Inkontinenzprodukte zahlt die Krankenkasse, wenn sie im Einzelfall erforderlich sind (§ 33 SGB V).
- Verbandmittel gehören ebenfalls zu den Leistungen der Krankenkasse (§ 31 Absatz 1 SGB V).
- Trink- und Sondennahrung übernimmt die Krankenkasse nach den Regeln der Arzneimittel-Richtlinie (§ 31 Absatz 5 SGB V).
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch wie Handschuhe oder Desinfektion zahlt bei einem Pflegegrad die Pflegekasse – bis zu 42 Euro im Monat (§ 40 Absatz 2 SGB XI).
Wer 18 Jahre oder älter ist, zahlt bei Hilfsmitteln in der Regel eine gesetzliche Zuzahlung. Wie hoch sie ist und wann Sie befreit werden können, steht im Beitrag Zuzahlung ab 2027. Ob Ihre Kasse ein bestimmtes Produkt übernimmt, lesen Sie unter Krankenkasse oder Pflegekasse.
Wie läuft eine Homecare-Versorgung ab?
- Rezept: Ihre Ärztin oder Ihr Arzt verordnet die Hilfsmittel. Nach einem Krankenhausaufenthalt kann das auch das Krankenhaus im Rahmen des Entlassmanagements tun (§ 39 Absatz 1a SGB V) – mehr dazu im Beitrag Nach dem Krankenhaus.
- Versorger wählen: Sie entscheiden, bei wem Sie das Rezept einlösen. Infrage kommen alle Versorger, die einen Vertrag mit Ihrer Krankenkasse haben (§ 33 Absatz 6 SGB V).
- Genehmigung: Der Versorger klärt mit Ihrer Kasse, ob und in welchem Umfang sie die Kosten übernimmt.
- Beratung und Einweisung: Sie bekommen Produkte, die zu Ihnen passen, und lernen, sie anzuwenden.
- Lieferung und Nachschub: Die Produkte kommen nach Hause, bei laufendem Bedarf regelmäßig.
Versorger dürfen nur auf Grundlage eines Vertrags mit der Krankenkasse liefern und müssen nachweisen, dass sie die Anforderungen an eine fachgerechte Versorgung erfüllen. Diesen Nachweis nennt man Präqualifizierung (§ 126 SGB V).
Was bringt die Versorgung zu Hause?
Wer zu Hause versorgt wird, bleibt in der vertrauten Umgebung. Die Versorgung lässt sich auf den eigenen Alltag abstimmen – auf Liefertermine, Mengen und Produkte. Und wer weiß, wie er seine Hilfsmittel selbst anwendet, bleibt selbstständiger.
Häufige Fragen
Muss ich den Versorger nehmen, den mir das Krankenhaus oder die Praxis nennt?
Nein. Sie können jeden Versorger wählen, der einen Vertrag mit Ihrer Krankenkasse hat. Praxen und Krankenkassen dürfen Ihr Rezept nicht einem bestimmten Versorger zuweisen – es sei denn, das ist im Einzelfall medizinisch begründet (§ 33 Absatz 6 SGB V).
Kostet Homecare etwas?
Die Produkte zahlt in der Regel Ihre Kranken- oder Pflegekasse. Für Hilfsmittel fällt ab 18 Jahren meist die gesetzliche Zuzahlung an. Wählen Sie ein Produkt, das über das Notwendige hinausgeht, können Mehrkosten entstehen – mehr dazu unter Aufzahlung und Mehrkosten.
Gibt es Homecare auch im Pflegeheim?
Ja. Homecare-Versorger beliefern auch Menschen in Pflege- und Altenheimen.
Ist Homecare dasselbe wie ein Pflegedienst?
Nein. Ein Pflegedienst pflegt, ein Homecare-Versorger berät, versorgt mit Produkten und liefert. Beides ergänzt sich.
Was brauche ich, um anzufangen?
In der Regel ein Rezept Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes. Bei Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch genügen ein Pflegegrad und ein Antrag bei der Pflegekasse – mehr dazu unter Pflegepaket: Was Ihnen zusteht.
So unterstützt Sie PharmaCare
PharmaCare ist seit über 25 Jahren im Homecare-Bereich tätig und Versorgungsspezialist bei Blasen- und Darmfunktionsstörungen – herstellerneutral, bundesweit und mit über 400 Verträgen mit gesetzlichen und privaten Kassen. Wir klären die Genehmigung mit Ihrer Kasse, beraten Sie zu passenden Produkten, weisen Sie auf Wunsch persönlich ein und liefern diskret nach Hause. Unser qualifiziertes Fachpersonal erreichen Sie Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr, gebührenfrei.
- Rezeptservice: Folgerezepte bequem und unkompliziert über uns anfordern.
- Elektronischer Belegversand: Ihre Unterlagen kommen sicher und direkt per E-Mail.
- SEPA-Lastschrift: Zahlungen werden auf Wunsch einfach und automatisch abgewickelt.
Quellen
- Homecare, Bundesverband Medizintechnologie (BVMed)
- Aufgaben von Homecare-Unternehmen, BVMed
- § 33 SGB V – Hilfsmittel, Bundesministerium der Justiz
- § 31 SGB V – Arznei- und Verbandmittel, Bundesministerium der Justiz
- § 37 SGB V – Häusliche Krankenpflege, Bundesministerium der Justiz
- § 39 SGB V – Krankenhausbehandlung (Entlassmanagement), Bundesministerium der Justiz
- § 126 SGB V – Versorgung durch Vertragspartner, Bundesministerium der Justiz
- § 40 SGB XI – Pflegehilfsmittel, Bundesministerium der Justiz
Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine ärztliche Beratung und keine Rechtsberatung. Über Ihren Anspruch entscheidet Ihre Kranken- oder Pflegekasse. Der Text wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz erstellt; alle Angaben wurden anhand der genannten Quellen geprüft. Stand: 1. Oktober 2026.