
Den Selbstkatheterismus – das regelmäßige Entleeren der Blase mit einem Einmalkatheter – kann man lernen. Was nach der Fachleitlinie zu einer guten Schulung gehört, wer katheterisieren darf und was Kranken- und Pflegekasse übernehmen.
Das Wichtigste in Kürze
- Beim intermittierenden Katheterismus wird die Blase mit einem Einmalkatheter entleert, der danach wieder herauskommt. Bei neurogener Blasenfunktionsstörung ist er die Methode der Wahl.
- Ob katheterisiert wird, entscheidet eine Ärztin oder ein Arzt. Welcher Katheter passt, legen Sie gemeinsam mit dem Behandlungsteam fest.
- Voraussetzung ist eine gute Einweisung. Angehörige können mit Ihrem Einverständnis katheterisieren, wenn sie für Ihre Situation eingewiesen wurden.
- Eine gute Schulung übt im Alltag, erklärt Hygiene und Urinkontrolle, bereitet auf Probleme vor und lässt Sie verschiedene Systeme testen.
- Katheter zahlt die Krankenkasse als Hilfsmittel, Schleimhautdesinfektions- und Gleitmittel als Arzneimittel auf Rezept. Händedesinfektion und Einmalhandschuhe gibt es mit Pflegegrad über die Pflegekasse.
Warum Einmalkatheter?
Beim intermittierenden Katheterismus, kurz IK, führen Sie mehrmals täglich einen sterilen Einmalkatheter in die Blase ein, lassen den Urin ablaufen und ziehen ihn wieder heraus. Bei neurogener Blasenfunktionsstörung – einer Störung der Blase durch eine Erkrankung oder Verletzung des Nervensystems – nennt die Fachleitlinie ihn die langfristig komplikationsärmste Form der Blasenentleerung; ihre Empfehlungen gelten grundsätzlich auch für andere Entleerungsstörungen. Die Kommission für Krankenhaushygiene (KRINKO) empfiehlt, vor jedem Dauerkatheter zu prüfen, ob ein Einmalkatheterismus infrage kommt.
Vor dem Start: die entscheidenden Fragen
Die Indikation – die Feststellung, dass der Katheterismus medizinisch nötig ist – stellt eine Ärztin oder ein Arzt nach einer neuro-urologischen Untersuchung. Vorher soll mit Ihnen geklärt werden, ob Körper und Beweglichkeit es zulassen, ob Sie bereit sind, sich ein- bis mehrmals täglich zu katheterisieren, ob Geschick und Konzentration auch für An- und Ausziehen reichen und ob nötige Hilfe zu Hause gesichert ist.
Wer katheterisieren darf
Nach Darstellung der Leitlinie gilt das Katheterisieren in Deutschland nach gegenwärtiger Rechtsauffassung als ärztliche Tätigkeit, die an Pflegefachkräfte mit dreijähriger Ausbildung delegiert werden kann. Für Sie selbst ist eine gute Einweisung die Voraussetzung. Angehörige können katheterisieren, wenn Sie einverstanden sind und sie für Ihre Situation eingewiesen wurden. Auch das Hilfsmittelverzeichnis geht davon aus, dass Laien den Einmalkatheterismus durchführen.
Woran Sie eine gute Schulung erkennen
Die Leitlinie beschreibt genau, was zu einer Einweisung gehört:
- Alltagsnah: Geübt wird möglichst so, wie Sie später katheterisieren, etwa auf der Toilette oder im Rollstuhl. Die Abläufe werden wiederholt und kontrolliert.
- Mit passendem Material: Man beginnt mit einem System, mit dem erfahrungsgemäß viele gut zurechtkommen, und probiert später andere aus. Wo geschult wird, sollen verschiedene Systeme oder zumindest Ansichtsmuster bereitliegen.
- Mehr als der Handgriff: Sie lernen auch, Menge und Aussehen Ihres Urins zu kontrollieren und was bei Problemen zu tun ist.
- Mit Hilfen: Spiegel, Penisstütze oder Einführhilfen sollen gezeigt werden; Ergo- und Physiotherapie können bei Handfunktion, Sitzposition und Umsetzen helfen.
- Mit qualifizierter Anleitung: Wer schult, braucht Fachwissen, pädagogisches Geschick und einen Überblick über die gängigen Systeme. Informationsmaterial zum Nachlesen empfiehlt auch die KRINKO.
Die Technik im Überblick
Für das Katheterisieren zu Hause sieht die Leitlinie den aseptischen Katheterismus vor: Der sterile Katheter wird eingeführt, ohne ihn mit den Fingern zu berühren. Dazu gehören eine hygienische Händedesinfektion, ein steriler Einmalkatheter, die Desinfektion der Harnröhrenöffnung und, falls verwendet, steriles Gleitmittel. Wer eine andere Person katheterisiert, trägt zusätzlich unsterile Einmalhandschuhe.
Katheterisiert wird im Stehen, Sitzen oder Liegen. Der Katheter wird langsam eingeführt, bis Urin fließt, dann noch etwa einen Zentimeter weiter; ist die Blase leer, wird er langsam in kleinen Schritten zurückgezogen – niemals mit Gewalt. Die genauen Handgriffe zeigt Ihnen Ihre Fachkraft – dieser Überblick ersetzt keine Einweisung.
Wie oft, richtet sich nach der Urinmenge: Bei Erwachsenen sollen pro Katheterisierung höchstens 500 Milliliter in der Blase sein. In einer Erhebung bei querschnittgelähmten Menschen waren es 2 bis 10 Katheterisierungen am Tag. Ein Trink- und Katheterprotokoll hilft, den Rhythmus zu finden. Mehr dazu in den Beiträgen zu Harnwegsinfekten und zur Katheterauswahl.
Ihr Anspruch auf Einweisung und Beratung
Die Einweisung ist keine freiwillige Zusatzleistung: Nach § 33 Absatz 1 SGB V umfasst der Anspruch auf ein Hilfsmittel auch die Ausbildung in seinem Gebrauch. Vor der Versorgung muss der Versorger Sie beraten und das dokumentieren (§ 127 Absatz 5 SGB V). Das Hilfsmittelverzeichnis nennt für Einmalkatheter unter anderem:
- eine persönliche Beratung nach der Leitlinie, wenn nötig und auf Wunsch auch bei Ihnen zu Hause
- eine ausreichende Auswahl ohne Mehrkosten und das Testen von Alternativen bei Erstversorgung und Produktwechsel
- eine persönliche Einweisung mit Gebrauchsinformation auf Deutsch, bei Bedarf mit probeweiser Versorgung
- die Lieferung in neutraler Verpackung
„Ziel der Einweisung ist, dass die Versicherte oder der Versicherte in den Stand versetzt wird, das Hilfsmittel im alltäglichen Gebrauch sicher zu nutzen.“
Hilfsmittelverzeichnis, Produktuntergruppe 15.25.14, Abschnitt VII.3
Über Mehrkosten müssen Sie vorher informiert werden – mehr im Beitrag zu Aufzahlungen und Mehrkosten.
Was Kranken- und Pflegekasse übernehmen
| Was | Wer zahlt | Grundlage |
|---|---|---|
| Einmalkatheter, Urinbeutel, bei Bedarf weitere ableitende oder aufsaugende Hilfsmittel | Krankenkasse, mit Rezept | Hilfsmittel nach § 33 SGB V |
| Schleimhautdesinfektionsmittel und Gleitmittel | Krankenkasse, mit Rezept für Arzneimittel | Ausnahme für Menschen mit Katheterisierung, Anlage I Nummer 8 der Arzneimittel-Richtlinie |
| Händedesinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen | Pflegekasse, ab Pflegegrad 1, auf Antrag | Pflegehilfsmittel nach § 40 SGB XI, bis 42 Euro im Monat |
Menge: Die Leitlinie lehnt es ab, die Zahl der Katheter über Richtmengen zu begrenzen oder die Art vorzuschreiben. Rechtlicher Maßstab ist, was im Einzelfall erforderlich ist (§ 33 Absatz 1 SGB V).
Desinfektions- und Gleitmittel: Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel zahlt die Kasse normalerweise nicht, die Arzneimittel-Richtlinie macht aber eine Ausnahme für Menschen, die katheterisieren. Die Diagnose hält die Ärztin oder der Arzt in der ärztlichen Dokumentation fest. Desinfizierende Reinigungslösungen, die Medizinprodukte sind, erstattet die Kasse nach der Leitlinie nicht; bei Unverträglichkeit der üblichen Mittel kann man eine Erstattung beantragen.
Pflegehilfsmittel: Mit Pflegegrad und bei Pflege zu Hause zahlt die Pflegekasse zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bis 42 Euro im Monat, ohne Rezept – mehr im Beitrag zum Pflegepaket. Für Hilfsmittel der Krankenkasse zahlen Erwachsene ab 18 Jahren eine gesetzliche Zuzahlung; wie hoch sie ist, erklärt der Beitrag zur Zuzahlung.
Häufige Fragen
Wie lange dauert es, bis ich sicher katheterisiere?
Eine feste Zahl nennt die Leitlinie nicht. Wichtig ist, dass die Abläufe wiederholt und kontrolliert werden, bis sie sicher sitzen.
Kann mein Partner oder ein Angehöriger das übernehmen?
Ja, wenn Sie einverstanden sind und die Person für Ihre Situation eingewiesen wurde. Wer einen anderen Menschen katheterisiert, trägt zusätzlich unsterile Einmalhandschuhe.
Muss ich beim ersten Kathetersystem bleiben?
Nein. Die Leitlinie sieht ausdrücklich vor, im Verlauf andere Systeme auszuprobieren; bei einem Produktwechsel gehört nach dem Hilfsmittelverzeichnis das Testen von Alternativen dazu.
Was, wenn es nicht klappt oder wehtut?
Sprechen Sie es an. Oft helfen eine angepasste Technik, eine andere Spitze, Beschichtung oder Festigkeit oder eine Einführhilfe; bei Schmerzen kann ein betäubendes Gleitmittel infrage kommen. Anhaltende Probleme, wiederholtes Blut am Katheter oder Fieber gehören ärztlich abgeklärt.
So unterstützt Sie PharmaCare
Mit Ihrem Rezept kümmern wir uns um den Rest: Wir klären die Genehmigung mit Ihrer Krankenkasse, beraten Sie zu passenden Einmalkathetern – herstellerneutral, etwa SpeediCath von Coloplast, LoFric von Wellspect, VaPro von Hollister oder Liquick von Teleflex – und liefern diskret zu Ihnen nach Hause. Mit Pflegegrad erhalten Sie bei uns außerdem monatliche Pakete mit Pflegehilfsmitteln wie Hand- und Flächendesinfektion; die Pflegekasse zahlt bis 42 Euro im Monat, den Antrag finden Sie unter Downloads. Unser qualifiziertes Fachpersonal erreichen Sie Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr gebührenfrei.
Wir weisen Sie persönlich in den Selbstkatheterismus ein, beraten Sie auf Wunsch auch bei Ihnen zu Hause und geben Ihnen verschiedene Katheter zum Ausprobieren, bis Sie die passende Versorgung gefunden haben.
0800 74 222 73WhatsAppSignalQuellen
- S2k-Leitlinie „Management und Durchführung des Intermittierenden Katheterismus (IK) bei neurogener Dysfunktion des unteren Harntraktes“, AWMF-Register 043-048, Version 3.0, DGU und DMGP, letzte inhaltliche Überarbeitung 1. Februar 2026 (Abschnitte 1, 2, 4, 5, 6.1 und 7)
- Prävention und Kontrolle Katheter-assoziierter Harnwegsinfektionen, Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut, Bundesgesundheitsblatt 2015, Band 58, Seiten 641–650
- Hilfsmittelverzeichnis, Produktgruppe 15 „Inkontinenzhilfen“, GKV-Spitzenverband, Fortschreibung vom 30. Januar 2025, Produktuntergruppe 15.25.14
- § 33, § 34 und § 127 SGB V sowie § 28a und § 40 SGB XI, Bundesministerium der Justiz
- Arzneimittel-Richtlinie, Anlage I (OTC-Übersicht), Nummer 8, Stand 9. Mai 2025, und Arzneimittel-Richtlinie, § 12, in der seit 15. September 2026 geltenden Fassung; Gemeinsamer Bundesausschuss
Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine ärztliche Beratung, keine Einweisung durch Fachpersonal und keine Rechtsberatung. Über Ihren Anspruch entscheidet Ihre Kranken- oder Pflegekasse. Der Text wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz erstellt; alle Angaben wurden anhand der genannten Quellen geprüft. Stand: 24. September 2026.